Mit dem neuen Förderangebot „Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Digitale Prozesse“ unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung und Optimierung ihrer internen Geschäfts- und Produktionsprozesse. Unternehmen können einen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro für externe Beratungsleistungen erhalten. Der aktuelle Förderaufruf läuft seit dem 7. September 2026 – die verfügbaren Fördermittel sind begrenzt.
Viele Unternehmen möchten ihre internen Abläufe digitalisieren, stehen jedoch zunächst vor grundlegenden Fragen: Welche Prozesse bieten das größte Optimierungspotenzial? Wie sollten bestehende Abläufe künftig digital gestaltet werden? Welche Software ist dafür geeignet und wie lässt sie sich sinnvoll in die vorhandenen Strukturen integrieren?
Genau hier setzt das neue Förderangebot MID – Digitale Prozesse an. Gefördert wird externe Beratung, die Unternehmen von der Analyse bestehender Prozesse über die Entwicklung optimierter digitaler Abläufe bis hin zur Auswahl und Einführung einer geeigneten Softwarelösung begleitet.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses:
- bis zu 500 Euro Zuschuss je Beratungstag
- maximal 30 förderfähige Beratungstage
- bis zu 15.000 Euro Zuschuss pro Unternehmen
- Inanspruchnahme des Teilprogramms grundsätzlich einmal innerhalb von zwei Jahren
Damit können Unternehmen einen erheblichen Teil der externen Beratungskosten für die Vorbereitung und Begleitung eines Digitalisierungsvorhabens über Fördermittel finanzieren.
Was wird mit MID – Digitale Prozesse gefördert?
Gefördert werden externe Beratungsleistungen zur Analyse, Optimierung und Digitalisierung interner Geschäfts- und Produktionsprozesse.
Förderfähig sind insbesondere vier Bereiche:
1. Analyse bestehender Prozesse
Im Rahmen einer IST-Analyse können bestehende Arbeits- und Prozessabläufe aufgenommen, untersucht und dokumentiert werden. Dadurch lassen sich beispielsweise ineffiziente oder bislang manuell durchgeführte Abläufe identifizieren.
2. Entwicklung digitaler Prozesse
Auf Grundlage der Analyse können optimierte digitale Arbeitsabläufe konzipiert und die Anforderungen an die zukünftige Lösung definiert werden.
3. Auswahl geeigneter Software
Auch die professionelle Unterstützung bei der Auswahl einer geeigneten Softwarelösung kann Bestandteil des geförderten Beratungsprojekts sein.
4. Begleitung der Software-Einführung
Darüber hinaus kann die fachliche Beratung während der Implementierung der ausgewählten Software gefördert werden.
Damit ist das Programm beispielsweise für Unternehmen interessant, die Prozesse in Bereichen wie Produktion, Auftragsabwicklung, Warenwirtschaft, Einkauf, Vertrieb, Dokumentenmanagement oder interner Verwaltung digitalisieren und optimieren möchten.
Wichtig: Software und Hardware selbst werden nicht bezuschusst
Ein wichtiger Unterschied zu einigen anderen Digitalisierungsförderungen: Gefördert wird bei MID – Digitale Prozesse die externe Beratungsleistung.
Die eigentlichen Anschaffungskosten für Software, Hardware und Lizenzen sind hingegen nicht förderfähig.
Ebenfalls nicht gefördert werden unter anderem reine Standard-IT-Installationen ohne Prozessberatung oder Maßnahmen, die ausschließlich der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben dienen.
Antrag unbedingt vor Beauftragung stellen
Besonders wichtig für interessierte Unternehmen: Das geplante Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
Als Vorhabenbeginn gilt bereits die rechtsverbindliche Beauftragung eines Dienstleisters mit einer projektbezogenen Leistung. Unternehmen sollten daher zunächst die Förderfähigkeit prüfen und den Förderantrag stellen, bevor sie einen entsprechenden Auftrag erteilen.
Für die Antragstellung muss bereits ein gültiges Angebot des vorgesehenen Beratungsunternehmens vorliegen.
Aktueller Förderaufruf: Begrenztes Budget und Windhundprinzip
Für den aktuellen Förderaufruf können Anträge seit dem 7. September 2026 gestellt werden. Die Einreichfrist läuft grundsätzlich bis zum 1. Dezember 2026.
Für diesen Förderaufruf steht allerdings lediglich ein Fördervolumen von 1,815 Millionen Euro zur Verfügung.
Besonders relevant: Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen. Der Förderaufruf kann zudem vorzeitig beendet oder eingeschränkt werden, wenn absehbar ist, dass die verfügbaren Haushaltsmittel ausgeschöpft werden.
Unternehmen mit konkreten Digitalisierungsvorhaben sollten daher nicht bis zum Ende der offiziellen Einreichfrist warten.
Ist Ihr Digitalisierungsvorhaben förderfähig?
Sie möchten interne Geschäfts- oder Produktionsprozesse digitalisieren, eine neue Softwarelösung auswählen oder bestehende Abläufe grundlegend optimieren?
Dann kann MID – Digitale Prozesse eine interessante Fördermöglichkeit sein.
Entscheidend ist jedoch die richtige Abgrenzung des Vorhabens: Nicht die Anschaffung einer Standardsoftware steht im Mittelpunkt der Förderung, sondern die professionelle Analyse und Optimierung der betrieblichen Prozesse sowie die Vorbereitung und Begleitung der Digitalisierung.
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Ihr geplantes Digitalisierungsvorhaben die Voraussetzungen für MID – Digitale Prozesse erfüllt oder ob gegebenenfalls ein anderes Förderprogramm besser geeignet ist.
Da die Mittel des aktuellen Förderaufrufs begrenzt sind und die Anträge nach Eingang berücksichtigt werden, empfiehlt sich eine frühzeitige Prüfung.
Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an und lassen Sie Ihr Digitalisierungsvorhaben auf Förderfähigkeit prüfen.
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