

Für unsere Kunden konnten wir bereits mehr als 100 erfolgreiche Anträge für den Digitalbonus Bayen stellen und so Fördermittel in Höhe von ca. 1 Mio. EUR beschaffen! Informieren Sie sich auf dieser Seite zu den verschiedenen Varianten des Digitalbonus, den möglichen Förderprojekten und dem Ablauf der Antragstellung.
Der Digitalbonus Bayern ist ein Förderprogramm des Freistaats Bayern. Dieser wird im Rahmen der Initiative Bayern Digital in Zusammenarbeit mit der LfA Förderbank Bayern umgesetzt. Diese Unterstützung kann von kleinen und mittleren Unternehmen wahrgenommen werden, um digital zu wachsen. Konkret werden als Förderprojekte die Digitalisierung von Prozessen, Produkten, Dienstleistungen und die Verbesserung der IT-Sicherheit gefördert. Wir zeigen Ihnen, wie Sie davon profitieren können.
Es gibt zwei Varianten des Digitalbonus, den Digitalbonus Standard und den Digitalbonus Plus. Je nach Größe Ihres Digitalisierungsprojekts kann die Höhe der Förderung differieren. Mit Hilfe des Digitalbonus Standard können bis zu 50% der Finanzierung des Projekts bei kleinen Unternehmen übernommen werden. Die Höchstgrenze liegt bei € 7.500,-- Zuschuss. Der Digitalbonus Plus wird für besonders innovative Projekte gewährt mit gleicher prozentualer Finanzierung, allerdings liegt hier die Höchstgrenze bei 30.000€.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Varianten finden Sie unter https://www.digitalbonus.bayern/foerderprogramm/.
Die Voraussetzung für eine Digitalbonus-Beantragung sind:
Was gefördert wird
Antragstellung
Die Antragstellung und die Auszahlung erfolgen durch die Bezirksregierungen. Die Antragstellung ist bis 2027 möglich. Nach Erhalt des Förderbescheids können Sie Ihr Projekt beginnen und haben 18 Monate Zeit, dieses umzusetzen. Nachdem Sie einen Nachweis über Ihre Verwendung vorgelegt haben, wird Ihnen der Betrag bezahlt. Eine wichtige Voraussetzung für Ihr Digitalisierungsprojekt, ist, dass es sich dabei nicht um die Einführung von Standardsoftware handelt, wie zum Beispiel ein Office-Paket.
Digitalbonus mehrfach möglich
Pro Firma kann der Digitalbonus zwei mal beantragt werden, einmal für ein IT-Security-Projekt und einmal für ein Digitalisierungs-/Prozessverbesserungsprojekt
| Antrag 1: Digitale Prozess-Verbesserung: Neueinführung oder Erweiterung | Antrag 2: IT-Security: Neueinführung oder Erweiterung | |
|---|---|---|
| 1. Beratung und Schulungen (Vorhaben-bezogen) | 1. Beratung und Schulungen (Vorhaben-bezogen) | |
| 2. Digitalisierung von Prozessen z.B. Einführung von KI-Tools, BI, Automatisierung Buchhaltung, CRM, ERP, DMS, Marketing-Suite, Erweiterungen etc. | 2. Software-Lizenzen: auch Cloud, Firewall, KI; Server; etc. | |
| 3. Software-Lizenzen; auch Cloud, ERP-/ CRM- /DMS- /CAD- / KI-Lizenzen (ChatGPT, Copilot) | 3. Migrationen; auch in die Cloud; Portierungen | |
| 4. Hardware: Robotik, VR-Equipment etc. | 4. Entwicklung einer Sicherheits-Richtlinie; Vorbereitung Zertifizierung ISO27001 oder NIS2 | |
| 5. Hardware: Firewall, Backup-Lösung; Netzwerk-Sicherheitskomponenten etc. | ||
| Plus-Förderung (Innovation): Künstliche Intelligenz und intelligente Datenanalyse (BI), intelligente Robotik; moderne Simulationsmethoden (VR/AR); digitale Zwillinge | Plus-Förderung (Innovation): Künstliche Intelligenz und intelligente Datenanalyse (BI) |
NICHT gefördert werden Standard Hard- und Software wie Computer, Bildschirme, Server oder Office-Lizenzen

Projekte, für die die Fördergelder bereits bewilligt wurden
Unsere Leistungen:
"Budget-Verdoppler“ und Geschäftsführer Christian Hinreiner stellt das Förderprogramm „Digitalbonus Bayern“ vor.
| Thema | Branche | Investition | Förderquote | Höhe des Zuschusses |
|---|---|---|---|---|
| Einführung ERP und CRM | Handwerk | € 15.000,-- | 50% | € 7.500,-- |
| ISO 27001 Einführung | Software | € 15.000,-- | 50% | € 7.500,-- |
| Hardware IT-Security | Beratung | € 15.000,-- | 50% | € 7.500,-- |
| Website CMS Updates Wordpress | Event | € 15.000,-- | 50% | € 7.500,-- |
| IT Security-Service | Maschinenbau | € 15.000,-- | 50% | € 7.500,-- |
| Einführung Marktplatz-App | Handel | € 10.000,-- | 50% | € 5.000,-- |
| Einführung KI-Tools | Maschinenbau | € 7.500,-- | 50% | € 7.500,-- |
Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zu Förderhöhe, Voraussetzungen, förderfähigen Projekten und Antragstellung.
Unser Tipp: Lassen Sie uns die Förderfähigkeit Ihres geplanten Projektes prüfen, bevor Sie Ihr Digitalisierungsprojekt beauftragen. Als Fördermittelberater „Budget-Verdoppler“ haben wir bereits über 500 erfolgreiche Digitalbonus-Anträge begleitet.
Bestellen Sie unseren Check-der-Förderfähigkeit des Angebotes, das bezuschusst werden soll.
Der Digitalbonus Bayern ist ein staatliches Zuschussprogramm für kleine gewerbliche Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Bayern. Gefördert werden Investitionen in die Digitalisierung betrieblicher Prozesse, Produkte und Dienstleistungen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit.
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben. Je nach Fördervariante sind bis zu 7.500 € oder 30.000 € möglich.
Das Förderprogramm läuft nach aktueller Richtlinie bis zum 31. Dezember 2027.
Es gibt zwei Fördervarianten:
Beispiel: Investiert ein Unternehmen 15.000 € in eine förderfähige ERP-Einführung, sind beim Digitalbonus Standard bis zu 7.500 € Zuschuss möglich.
Bei einem besonders innovativen KI-Projekt mit 60.000 € förderfähigen Ausgaben können beim Digitalbonus Plus bis zu 30.000 € möglich sein.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die:
Es gelten zusätzliche Voraussetzungen und Branchenausschlüsse. Entscheidend ist nicht allein die Unternehmensgröße, sondern auch die gewerbliche Tätigkeit.
Ja, auch gewerbliche Einzelunternehmen können grundsätzlich antragsberechtigt sein, wenn sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.
Die Rechtsform allein ist kein Ausschlussgrund. Allerdings sind bestimmte Tätigkeiten, insbesondere die freien Berufe, von der Förderung ausgenommen.
Ob ein Unternehmen förderfähig ist, sollte anhand seiner tatsächlichen Tätigkeit geprüft werden.
Typische förderfähige Maßnahmen sind beispielsweise:
Ob ein konkretes Vorhaben förderfähig ist, hängt von seiner technischen Ausgestaltung und den geplanten Ausgaben ab.
Ja. Künstliche Intelligenz gehört ausdrücklich zu den möglichen Fördergegenständen des Digitalbonus Bayern.
Beispiele sind KI-gestützte Dokumentenverarbeitung, intelligente Datenanalyse, automatisierte Bearbeitung von Kundenanfragen oder KI-basierte Optimierung von Produktions- und Verwaltungsprozessen.
Je nach Innovationsgehalt kommt der Digitalbonus Standard oder Plus infrage. Der bloße Einsatz eines bekannten KI-Tools genügt nicht automatisch für den Digitalbonus Plus.
Der Digitalbonus Plus fördert besonders innovative Digitalisierungsmaßnahmen mit bis zu 30.000 € Zuschuss.
Ein KI-Projekt kann dafür geeignet sein, wenn es beispielsweise neuartige technische Verfahren nutzt, komplexe Daten intelligent verarbeitet oder betriebliche Abläufe auf besonders innovative Weise verbessert.
Entscheidend ist der nachweisbare besondere Innovationsgehalt. Dieser muss im Förderantrag nachvollziehbar beschrieben und gegenüber bestehenden Lösungen abgegrenzt werden.
Nicht jedes KI-Projekt erfüllt diese Voraussetzung.
Die Einführung von KI-Anwendungen wie ChatGPT oder Microsoft Copilot kann Teil eines förderfähigen Digitalisierungsprojekts sein.
Wichtig ist, dass ein konkretes betriebliches Digitalisierungsvorhaben vorliegt. Beispielsweise kann die technische Integration von KI in Dokumenten-, Kundenservice- oder Verwaltungsprozesse relevant sein.
Der reine Abschluss eines Standardabonnements ohne weitergehende förderfähige Maßnahme begründet dagegen nicht automatisch einen Förderanspruch.
Ja. Die Einführung oder wesentliche Verbesserung eines ERP-Systems gehört zu den typischen Einsatzmöglichkeiten des Digitalbonus Standard.
Förderfähig können insbesondere externe Implementierungsleistungen, notwendige Software, individuelle Anpassungen, Schnittstellen und technische Einrichtung sein.
Bei 15.000 € förderfähigen Ausgaben sind beispielsweise bis zu 7.500 € Zuschuss möglich.
Die Einführung oder wesentliche Erweiterung eines CRM-Systems kann förderfähig sein, wenn dadurch betriebliche Prozesse digitalisiert oder verbessert werden.
Relevant können beispielsweise die Integration mit einem ERP-System, die Automatisierung von Abläufen oder die zentrale Verarbeitung von Kundendaten sein.
Reine Standard-Marketing-Maßnahmen sind dagegen ausgeschlossen. Auch der bloße Erwerb zusätzlicher Softwarelizenzen ist nicht automatisch förderfähig.
Ja. Die Einführung eines DMS kann über den Digitalbonus Standard gefördert werden.
Typische Maßnahmen sind die digitale Dokumentenablage, automatisierte Rechnungsverarbeitung, elektronische Freigabeprozesse und die Integration in bestehende Unternehmenssoftware.
Wichtig ist, dass ein förderfähiges Digitalisierungsprojekt vorliegt und die Kosten den Programmvorgaben entsprechen.
Ja. IT-Sicherheit ist ein eigenständiger Förderbereich des Digitalbonus Bayern.
Mögliche Maßnahmen sind:
Auch hier sind bis zu 7.500 € beziehungsweise bei besonderem Innovationsgehalt bis zu 30.000 € Zuschuss möglich.
Maßnahmen zum Aufbau oder zur Verbesserung eines Informationssicherheitsmanagementsystems können grundsätzlich förderfähig sein.
Dazu können beispielsweise technische Sicherheitsmaßnahmen, die Einführung von Sicherheitsprozessen und damit verbundene externe Implementierungsleistungen gehören.
Auch Maßnahmen zur Umsetzung von NIS2-Anforderungen können in Betracht kommen, soweit sie die Förderbedingungen erfüllen.
Eine reine Beratung, Schulung oder Zertifizierung ohne förderfähige Implementierung ist dagegen nicht automatisch zuschussfähig.
Ja. Während der Programmlaufzeit vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2027 ist grundsätzlich jeweils ein Antrag für die beiden Förderbereiche möglich:
Damit können insgesamt zwei Anträge gestellt werden.
Der Digitalbonus Plus kann allerdings während der Programmlaufzeit insgesamt nur einmal genutzt werden. Im anderen Förderbereich kann dann gegebenenfalls noch der Digitalbonus Standard beantragt werden.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
Digitalbonus-Anträge, die vor dem 1. Juli 2024 nach der früheren Förderrichtlinie gestellt wurden, werden bei der aktuellen Begrenzung auf zwei Anträge nicht angerechnet.
Wer dagegen bereits seit dem 1. Juli 2024 eine Förderung erhalten hat, muss prüfen, für welchen Förderbereich diese bewilligt wurde.
Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 4.000 € betragen.
Bei einer Förderquote von 50 % ergibt sich daraus rechnerisch ein möglicher Zuschuss von 2.000 €.
Für die maximale Standardförderung von 7.500 € sind mindestens 15.000 € förderfähige Ausgaben erforderlich.
Für die maximale Plus-Förderung von 30.000 € sind mindestens 60.000 € förderfähige Ausgaben notwendig.
Nein. Bereits begonnene Maßnahmen sind grundsätzlich nicht förderfähig.
Als Projektbeginn kann bereits eine verbindliche Bestellung oder die Beauftragung eines Dienstleisters gelten – auch bei mündlicher Auftragserteilung.
Wichtig: Erst nach Eingang der offiziellen Antragseingangsbestätigung per E-Mail darfst Du förderunschädlich auf eigenes Risiko mit dem Projekt beginnen und Verträge abschließen.
Du musst also nicht zwingend bis zum Förderbescheid warten. Ein Zuschuss ist zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht garantiert.
Gerne unterstützen wir bei der Antragstellung. Das reduziert Ihren Aufwand auf das nötigste und gibt Ihnen durch unsere Geld-zurück-Garantie die Sicherheit nur dann dafür zu bezahlen, wenn wir eine Förderzusage für Sie erreichen. Bestellen Sie die Antrags-Erstellung Digitalbonus über unseren Fördergeld-Shop
Für die Antragstellung wird ein ELSTER-Unternehmenskonto des antragstellenden Unternehmens benötigt.
Zuständig ist grundsätzlich die Bezirksregierung, in deren Bezirk die geförderte Maßnahme durchgeführt wird.
Für den Antrag werden unter anderem Unternehmensdaten, eine Projektbeschreibung sowie Angaben zu den geplanten Ausgaben benötigt.
Das erledigen wir gerne für Sie, bitte die Erstellung des Antrags Digitalbonus in unserem Fördergeld-Shop bestellen.
Das Förderprogramm arbeitet mit monatlichen Antragskontingenten.
Wir können in Ruhe den Antrag mit Ihnen zusammen vorbereiten und per Software am ersten Werktag eines Monats einreichen.
Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Auslastung der zuständigen Bezirksregierung, der Vollständigkeit der Unterlagen und dem Klärungsbedarf ab.
Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich nach Durchführung des Projekts, Bezahlung der Rechnungen und Einreichung der erforderlichen Auszahlungsunterlagen.
Eine Zwischenauszahlung ist nicht vorgesehen.
Die jeweils geltenden Fristen ergeben sich aus dem Zuwendungsbescheid.
Nicht förderfähig sind insbesondere:
Auch bei grundsätzlich geeigneten Projekten können einzelne Kostenpositionen ausgeschlossen sein.
Der Digitalbonus Bayern ist ein nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss und kein Darlehen.
Bei ordnungsgemäßer Verwendung und Einhaltung aller Förderbedingungen muss der bewilligte Zuschuss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden.
Der Zuschuss wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss nach Projektabschluss ordnungsgemäß abgerufen werden.
Eine Kombination mit anderen Förderungen muss im Einzelfall geprüft werden.
Insbesondere dürfen dieselben Ausgaben nicht unzulässig mehrfach gefördert werden. Zudem sind die geltenden Beihilfevorschriften, beispielsweise De-minimis-Regelungen, zu beachten.
Bei größeren Digitalisierungs- oder Innovationsprojekten kann es sinnvoll sein, vor der Antragstellung alternative Förderprogramme zu vergleichen.
Die Fördermittelberater von Budget-Verdoppler / Studio 9 GmbH unterstützen Unternehmen bei der Prüfung der Förderfähigkeit, der Auswahl der passenden Digitalbonus-Variante sowie bei der Erstellung von Förderanträgen und Nachweisunterlagen.
Wir haben bereits mehr als 500 erfolgreiche Digitalbonus-Anträge begleitet und für unsere Kunden insgesamt rund fünf Million Euro an Digitalbonus-Fördermitteln beschafft.
Unser Ziel ist, dass Du die passende Förderung für Dein Projekt nutzt und typische Fehler bei der Antragstellung vermeidest.
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Du planst ein ERP-, CRM-, KI-, Automatisierungs- oder IT-Sicherheitsprojekt in Bayern?
Mit unserem kostenlosen Fördergeld-Check prüfen wir, welche Zuschussmöglichkeiten für Dein Vorhaben infrage kommen.

Fördermittelberater "Budget-Verdoppler" und Geschäftsführer
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