Fördergelder für Forschung und Entwicklung sichern: Bis zu 4 Mio. EUR pro Jahr!
Eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) gab es in Deutschland bislang nicht – anders als in den meisten OECD-Ländern. Seit Januar 2020 ist der Standortnachteil korrigiert.
Forschungs- und Entwicklungsausgaben können bis zu 35% steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt für laufende, geplante oder schon abgeschlossene Projekte. Förderfähig sind alle Vorhaben, in den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Inhaltliche Beschränkungen gibt es nicht, ob müllvermeidende Verpackung, Ersatz für Beton oder Medizin- oder IT-Projekte. Die Maximalhöhe der Fördergelder für Forschung und Entwicklung beträgt 4 Million Euro pro Jahr.
Beantragen können die Forschungszulage alle in Deutschland beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtigen Unternehmen. Die steuerliche Begünstigung soll Anreize setzen, in Förderprojekte im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Das sichert die finanzielle Stabilität ihres Unternehmens.
Antrag stellen
Anträge stellen wir für Sie bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Diese entscheidet, ob ein Antrag förderungsfähig ist. Unterstellt ist die BSFZ dem Ministerium für Bildung und Forschung.
Das gesamte Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage ist zweistufig. Zunächst ist eine Bescheinigung für das FuE-Vorhaben zu beantragen. Mit einer positiven Bescheinigung kann anschließend ein Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Das geschieht via Elster-Zertifikat. Das Antragsverfahren ist vollständig digital und kostenlos.
Wie wird gefördert?
Bei dem Einsatz eigener forschender Mitarbeiter werden 35 % der Löhne und Gehälter samt steuerfreier Sozialversicherungsbeiträge auf die jährliche Steuerschuld angerechnet und verbleibende Überhänge erstattet. Durch die Erstattung können Unternehmen auch in Verlustphasen von der Förderung profitieren, so dass die Forschungszulage auch für Startups mit Anlaufverlusten attraktiv ist. Dies gilt auch für Auftragsforschung, die im ursprünglichen Gesetzesentwurf noch ausgeklammert war.
Beispielrechnung für ein Jahr Vollzeit-Forschung
Angenommen:
Vollzeit = 40 Stunden/Woche × 52 Wochen = 2.080 Stunden
Stundensatz = 70 €
Gesamtkosten = 2.080 × 70 € = 145.600 €
Fördersatz = 35 %
Das ergibt eine Erstattung in Höhe von € 145.600 × 0,35 = € 50.960,--
Seit 4/2024 werden 25% von 60% des entstandenen externen Aufwandes erstattet.
Aufzeichnung Webinar: Gehälter der letzten Jahre erstatten lassen / Forschungszulage
Thema | Branche | Investition | Förderquote | Höhe des Zuschusses |
---|---|---|---|---|
Software zur Produktdatenaggregation für Online-Shops | Software | € 320.000,-- | 25% | € 120.000,-- |
Plattform Digitalisierung für Handwerksbetriebe | Beratung | € 500.000,-- | 25% | € 125.000,-- |
Labor: neue Haut-Tests | Medizin | € 16 Mio. | 25% | € 4 Mio. |
Wasserstoff-Unterstützung von Pumpen | Maschinenbau | € 2 Mio. | 25% | € 0,5 Mio. |
Software-Plattform für modulare KI-Lösungen | Software | € 208.000,-- | 25% | € 52.000,-- |
Wir empfehlen für Projekte mit weniger als EUR 100.000,-- Erstattungssumme die Variante 1 zu wählen und für Projekte mit mehr als EUR 100.000,-- die Variante 2
Erstattung Forschungszulage | Anteil Erstattung für den Kunden von der Erstattungssumme | Anteil Erstattung für Studio 9 von der Erstattungssumme | Anzahlung und Minimal-Honorar Studio 9; wird auf den Erstattungs-Anteil angerechnet | Bestellmöglichkeit im Fördergeld-Shop |
---|---|---|---|---|
Variante 1 | 85% | 15% | EUR 4.980,-- | Variante 1 |
Variante 2 | 90% | 10% | EUR 7.480,-- | Variante 2 |
Variante 3 (obsolet) | ||||
Variante 4 | 80% | 20% | EUR 2.980,-- | Variante 4 |
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