
Beim Digitalbonus Plus ist der Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung.
Wichtig ist eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads – idealerweise mit einer Abgrenzung zu bestehenden Lösungen, Besonderheiten in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Branche.
Sie können bei Ihrem Förderprojekt auf folgende Kriterien eingehen:
Ausprägung: Standard und Digitalbonus Plus
Digitalbonus PLUS: Projekt muss hohen Innovationsgehalt haben
Schwerpunkt-Förder-Themen des Digitalbonus PLUS
Förderfähige Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt sind insbesondere Projekte zu nachfolgenden Themen:
Die Voraussetzung für eine Digitalbonus-Beantragung sind:
Was gefördert wird:
Digitalbonus PLUS: 50%-Förderung; einmalig max. EUR 30.000,--; Mindesthöhe der förderfähigen Ausgaben: EUR 4.000,--
|
Variante 1: Digitale Prozess-Verbesserung Neueinführung oder Erweiterung B Plus-Förderung (Innovation) bis € 30.000,-- |
Variante 2: IT-Security Neueinführung oder Erweiterung B Plus-Förderung (Innovation) bis € 30.000,-- |
|---|---|
| Künstliche Intelligenz (KI) & intelligente Datenanalyse ▸ z.B. zur Optimierung von Abläufen oder Geschäftsentscheidungen | KI-gestütztes Security-Monitoring / Anomalieerkennung |
| Intelligente Robotik ▸ für automatisierte Prozesse in Produktion, Logistik oder Dienstleistung | Weiterentwicklung eines SIEM‑Systems |
| Moderne Simulationen & digitale Zwillinge ▸ etwa für prototypisches Testen, Produktionsplanung oder virtuelle Modellierung | Zero‑Trust‑Architektur |
| Zusätzlich kann gefördert werden, wenn durch das Projekt ein neues Geschäftsmodell digital abgebildet wird, ein deutlich höherer Digitalisierungsgrad erreicht wird, messbare Effizienzsteigerungen erzielt werden, sowie wenn Neuland betreten wird – neue Märkte, Funktionen, Branchenanwendungen | Threat Intelligence & Automation |
| Secure DevOps | |
| Digitaler Zwilling für Security‑Simulation | |
| Post-Quantum-Kryptographie-Tests | |
| Wartung und Lizenzen; auch Cloud; für max. 18 Monate | Wartung und Lizenzen; auch Cloud; für max. 18 Monate |
Voraussetzung: KMU mit Sitz in Bayern; kleine Unternehmen: < 50 MA u. 10 Mio. Umsatz od. Bilanz-Summe
Ablauf: Beschafft das erfahrene Studio 9-Fördermittel-Team gerne für Sie
| Thema | Branche | Investition | Förderquote | Höhe des Zuschusses |
|---|---|---|---|---|
| BI-Dashboard, CRM und KI- Tools | Autohaus | € 100.000,-- | 50% | € 30.000,-- |
| Wesentliche Prozess- Optimierungen | Händler | € 100.000,-- | 50% | € 30.000,-- |
| App Cockpit-Checklisten | Software | € 100.000,-- | 50% | € 30.000,-- |
| Virtueller Messestand mit VR | Werbung | € 100.000,-- | 50% | € 30.000,-- |
| VR-Lösung | Brandschutz | € 60.000,-- | 50% | € 30.000,-- |
| ERP und neue Prozesse | Maschinenbau | € 100.000,-- | 50% | € 30.000,-- |
| Automatisierung und Robotik | Metall | € 80.000,-- | 50% | € 30.000,-- |
Bis zu 30.000 € Zuschuss für innovative KI-Projekte, intelligente Automatisierung, Robotik und digitale Zwillinge.
Mit dem Digitalbonus Bayern Plus unterstützt der Freistaat Bayern kleine Unternehmen bei besonders innovativen Digitalisierungsprojekten. Die Förderung beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 30.000 €.
Entscheidend ist der besondere Innovationsgehalt des Vorhabens. Eine gewöhnliche Softwareeinführung genügt dafür in der Regel nicht.
Als Fördermittelberater von Budget-Verdoppler unterstützen wir Unternehmen bei der Beurteilung des Innovationsgehalts, der Erstellung einer überzeugenden Projektbeschreibung und der Beantragung des Zuschusses.
Der Digitalbonus Bayern Plus ist eine Zuschussförderung des Freistaats Bayern für besonders innovative Digitalisierungsmaßnahmen kleiner gewerblicher Unternehmen.
Im Mittelpunkt stehen Projekte, die beispielsweise Künstliche Intelligenz, intelligente Datenanalyse, intelligente Robotik, moderne Simulationstechnologien oder digitale Zwillinge einsetzen.
Anders als beim Digitalbonus Standard muss das Projekt einen besonderen Innovationsgehalt aufweisen, der im Antrag nachvollziehbar begründet wird.
Der Digitalbonus Bayern Plus fördert bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 30.000 €.
Beispielrechnungen:
| Förderfähige Investition | Möglicher Zuschuss |
|---|---|
| 20.000 € | 10.000 € |
| 30.000 € | 15.000 € |
| 40.000 € | 20.000 € |
| 50.000 € | 25.000 € |
| 60.000 € | 30.000 € |
| 100.000 € | 30.000 € |
Die maximale Förderung wird bei einer Förderquote von 50 % bereits ab 60.000 € förderfähigen Ausgaben erreicht.
Der besondere Innovationsgehalt ist die wichtigste Voraussetzung für den Digitalbonus Bayern Plus.
Das Unternehmen muss erläutern, warum die geplante Lösung über eine übliche Digitalisierung hinausgeht.
Wichtige Argumente können sein:
Entscheidend ist eine nachvollziehbare technische Begründung. Eine hohe Investitionssumme oder ein großer wirtschaftlicher Nutzen allein reichen nicht aus.
Für den Digitalbonus Plus sollte die Projektbeschreibung insbesondere fünf Fragen beantworten:
Besonders hilfreich sind konkrete technische Merkmale, Prozessvergleiche, Systemarchitekturen und nachvollziehbare Leistungsziele.
Unsere Fördermittelberater unterstützen Dich dabei, den besonderen Innovationsgehalt Deines Projekts verständlich und antragsgerecht herauszuarbeiten.
Ja. Künstliche Intelligenz und intelligente Datenanalyse zählen ausdrücklich zu den möglichen Schwerpunkten des Digitalbonus Plus.
Beispiele für prüfenswerte KI-Projekte sind:
Wichtig: Nicht jede KI-Anwendung ist automatisch besonders innovativ. Die konkrete technische Umsetzung und ihr Neuheitsgrad sind ausschlaggebend.
Die reine Einführung von ChatGPT, Microsoft Copilot oder einer vergleichbaren Standard-KI-Anwendung begründet normalerweise keinen ausreichenden besonderen Innovationsgehalt.
Anders kann es aussehen, wenn eine KI-Lösung technisch anspruchsvoll in betriebliche Systeme integriert wird und dadurch neuartige, intelligente Prozesse entstehen.
Beispielsweise kann die Kombination aus KI, ERP-Daten, automatisierter Entscheidungslogik und eigenständiger Prozesssteuerung prüfenswert sein.
Ob der Digitalbonus Plus infrage kommt, hängt von der konkreten technischen Innovation ab.
Ein KI-Agent oder KI-Telefonassistent kann grundsätzlich Gegenstand eines Digitalisierungsprojekts sein.
Ein besonderer Innovationsgehalt könnte beispielsweise vorliegen, wenn ein KI-System:
Ein gewöhnlicher KI-Telefonassistent mit Standardfunktionen erfüllt die Plus-Anforderungen dagegen nicht automatisch.
Ja, ein KI-gestütztes DMS kann für den Digitalbonus Plus infrage kommen, wenn besondere technische Innovationen umgesetzt werden.
Dazu können beispielsweise die intelligente Interpretation unstrukturierter Dokumente, die automatische Zuordnung komplexer Geschäftsvorfälle oder neuartige KI-basierte Freigabeprozesse gehören.
Die gewöhnliche Einführung eines DMS mit marktüblichen Funktionen wird dagegen typischerweise dem Digitalbonus Standard zugeordnet.
Ja, sofern das ERP-Projekt einen besonderen Innovationsgehalt aufweist.
Beispielsweise können innovative KI-Funktionen zur vorausschauenden Produktionsplanung, intelligenten Materialdisposition oder dynamischen Optimierung komplexer Abläufe relevant sein.
Die normale Einführung, Migration oder Erweiterung eines ERP-Systems reicht für den Digitalbonus Plus in der Regel nicht aus.
Entscheidend ist nicht der Name der Software, sondern die besondere technische Innovation des Gesamtprojekts.
Ja. Intelligente Datenanalyse gehört ausdrücklich zu den möglichen Förderschwerpunkten.
Ein Projekt kann beispielsweise neuartige Verfahren zur Analyse großer oder heterogener Datenbestände, intelligente Prognosemodelle oder automatisierte Handlungsempfehlungen beinhalten.
Ein gewöhnliches BI-Dashboard mit Standardberichten erfüllt dagegen nicht automatisch die Voraussetzungen des Digitalbonus Plus.
Ja. Intelligente Robotik zählt ausdrücklich zu den möglichen Innovationsschwerpunkten.
Denkbare Projekte sind beispielsweise Roboterlösungen mit intelligenter Objekterkennung, adaptiver Bewegungssteuerung oder neuartigen automatisierten Produktionsabläufen.
Auch Roboter-Hardware kann unter den Voraussetzungen der Förderrichtlinie förderfähig sein.
Eine gewöhnliche Maschine oder einfache Automatisierung ohne besonderen Innovationsgehalt genügt hingegen nicht.
Ja. Moderne Simulationsmethoden und digitale Zwillinge zählen zu den ausdrücklich genannten Innovationsbereichen.
Mögliche Anwendungen sind:
Die bloße Nutzung einer üblichen VR-Präsentation oder einer Standardvisualisierung reicht für den Digitalbonus Plus nicht automatisch aus.
Ja. Der Digitalbonus Plus kann auch im Förderbereich IT-Sicherheit eingesetzt werden.
Prüfenswert sind beispielsweise besonders innovative Sicherheitsarchitekturen, KI-gestützte Anomalieerkennung oder intelligente Verfahren zur automatisierten Reaktion auf Cyberangriffe.
Eine gewöhnliche Firewall, Backup-Lösung oder Standard-Sicherheitssoftware gehört dagegen typischerweise zum Digitalbonus Standard.
Auch bei IT-Sicherheitsprojekten muss der besondere Innovationsgehalt überzeugend nachgewiesen werden.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern.
Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:
Zusätzlich gelten die branchenspezifischen Ausschlüsse und weiteren Anforderungen der Förderrichtlinie.
Ja, auch junge gewerbliche Unternehmen können grundsätzlich antragsberechtigt sein.
Eine bestimmte mehrjährige Unternehmenshistorie ist nicht die zentrale Voraussetzung des Programms.
Entscheidend sind unter anderem die tatsächliche Unternehmenseigenschaft, die Betriebsstätte in Bayern, die Förderfähigkeit der Tätigkeit und das geplante Innovationsprojekt.
Gerade für junge Unternehmen mit innovativen KI- oder Automatisierungsvorhaben kann eine Prüfung sinnvoll sein.
Ja. Gewerbliche Einzelunternehmen können grundsätzlich förderfähig sein, sofern sie alle Programmbedingungen erfüllen.
Die Rechtsform allein entscheidet nicht über die Förderfähigkeit.
Bestimmte Tätigkeiten, insbesondere freie Berufe, sind jedoch ausgeschlossen.
| Merkmal | Digitalbonus Standard | Digitalbonus Plus |
|---|---|---|
| Maximaler Zuschuss | 7.500 € | 30.000 € |
| Förderquote | Bis 50 % | Bis 50 % |
| Besonderer Innovationsgehalt erforderlich | Nein | Ja |
| Typische Projekte | ERP, CRM, DMS, IT-Sicherheit | Innovative KI, Robotik, intelligente Datenanalyse, digitale Zwillinge |
| Maximale Nutzung | Einmal je Förderbereich, soweit zulässig | Insgesamt einmal während der Programmlaufzeit |
Für ein Projekt mit weniger als 15.000 € förderfähigen Ausgaben kann der Standard auch bei innovativen Maßnahmen sinnvoll sein, weil sich bei 50 % Förderquote kein finanzieller Vorteil durch Plus ergibt.
Nicht für dieselbe Maßnahme oder denselben Förderbereich.
Während der Programmlaufzeit vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2027 ist grundsätzlich je ein Antrag für Digitalisierung und IT-Sicherheit möglich.
Der Digitalbonus Plus kann insgesamt nur einmal genutzt werden. Im anderen Förderbereich kann gegebenenfalls noch ein Digitalbonus Standard beantragt werden.
Das hängt davon ab, wann und für welchen Förderbereich die frühere Förderung beantragt wurde.
Förderungen nach der früheren Richtlinie vor dem 1. Juli 2024 werden bei der aktuellen Antragsbegrenzung nicht angerechnet.
Bei Anträgen seit dem 1. Juli 2024 ist zu prüfen, welcher Förderbereich bereits genutzt wurde und ob der Digitalbonus Plus noch zur Verfügung steht.
Nein. Das Projekt darf vor der zulässigen Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
Bereits eine rechtsverbindliche Bestellung oder die Beauftragung eines Dienstleisters kann als förderschädlicher Projektbeginn gelten.
Nach Eingang der offiziellen Antragseingangsbestätigung kann grundsätzlich auf eigenes finanzielles Risiko begonnen werden, ohne den Förderbescheid abwarten zu müssen.
Bis zur Bewilligung besteht allerdings kein Anspruch auf den Zuschuss.
Die offizielle Förderstelle empfiehlt ausdrücklich, vor einem Digitalbonus-Plus-Antrag Kontakt mit der zuständigen Bezirksregierung aufzunehmen.
Dabei kann insbesondere geklärt werden, wie der besondere Innovationsgehalt des Vorhabens einzuschätzen und zu beschreiben ist.
Eine solche Vorabstimmung ersetzt weder die formelle Antragstellung noch eine Förderbewilligung.
Typischerweise werden folgende Informationen benötigt:
Besonders wichtig ist die nachvollziehbare Beschreibung des besonderen Innovationsgehalts.
Du kannst den Antrag selbst über das offizielle Förderportal stellen oder einen spezialisierten Fördermittelberater mit der Vorbereitung und Begleitung beauftragen.
Gerade beim Digitalbonus Plus ist die Beschreibung der technischen Innovation anspruchsvoller als bei einem gewöhnlichen Digitalisierungsprojekt.
Das Team von Budget-Verdoppler / Studio 9 GmbH unterstützt Dich bei der Förderfähigkeitsprüfung, der Sichtung Deiner Angebote, der Ausarbeitung der Projektbeschreibung und der Antragserstellung.
Die Antragserstellung durch Budget-Verdoppler / Studio 9 GmbH kann direkt im Fördergeld-Online-Shop beauftragt werden.
Der angebotene Service umfasst insbesondere die Prüfung des Vorhabens, die Vorbereitung der Antragsunterlagen, die Abstimmung des Förderantrags sowie die Begleitung der Antragseinreichung entsprechend der Leistungsbeschreibung.
Der derzeit im Shop ausgewiesene Preis beträgt 2.490 €.
Zusätzliche Leistungen, insbesondere die spätere Erstellung des Verwendungsnachweises, werden nach der jeweiligen Vereinbarung gesondert berechnet.
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Besonders wichtig sind eine frühzeitige Projektprüfung, eine nachvollziehbare technische Beschreibung und eine überzeugende Abgrenzung gegenüber Standardlösungen.
Wir empfehlen, vor der Antragstellung insbesondere diese Punkte zu klären:
Eine professionelle Antragserstellung kann helfen, typische Fehler zu vermeiden. Sie garantiert jedoch keine Förderbewilligung.
Die professionelle Antragserstellung kannst Du direkt im Online-Shop von Budget-Verdoppler beauftragen.
Unser Fördermittel-Team begleitet Dich bei der Prüfung des Vorhabens, der Formulierung des Innovationsgehalts und der Vorbereitung des Förderantrags.
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