Digitale Strategie Studio 9 GmbH

Digitalbonus Bayern PLUS - EUR 30.000,-- Zuschuss


Gratis Fördermittel-Check

Beim Digitalbonus Plus ist der Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung.  
Wichtig ist eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads – idealerweise mit einer Abgrenzung zu bestehenden Lösungen, Besonderheiten in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Branche.

Sie können bei Ihrem Förderprojekt auf folgende Kriterien eingehen:

  • deutlich besserer Digitalisierungsgrad,
  • hoher messbarer Mehrwert,
  • echte Transformation (neues andersartiges Geschäftsmodell),
  • Bedienung neuer Märkte,
  • betrete mit digitalem Produkt/Dienstleistung Neuland,
  • Produkt/Dienstleistung erhält durch den IKT-Einsatz völlig neue Einsatzmöglichkeiten oder Funktionalitäten,
  • signifikante Änderung von Prozessen

Ausprägung: Standard und Digitalbonus Plus
Digitalbonus PLUS: Projekt muss hohen Innovationsgehalt haben

Schwerpunkt-Förder-Themen des Digitalbonus PLUS

Förderfähige Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt sind insbesondere Projekte zu nachfolgenden Themen:

  • Künstliche Intelligenz oder Intelligente Datenanalyse zur Verbesserung der betrieblichen Ergebnisse
  • Intelligente Robotik und Automatisierung, um betriebliche Abläufe zu optimieren und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken
  • Moderne Simulationsmethoden (Virtal Reality (VR) / Augmented Reality (AR)) und digitale Zwillinge

Die Voraussetzung für eine Digitalbonus-Beantragung sind:

  • Weniger als 50 Mitarbeiter
  • weniger als 10 Mio. EUR Netto-Bilanzsumme/Jahr oder Umsatz/Jahr
  • Gewerbe (KMU) ab 1 Mitarbeiter; Gewerbliche Einzelunternehmen können antragsberechtigt sein; freie Berufe sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn diese werden in einer gewerblichen Rechtsform erbracht
  • Der Digitalbonus darf seit 7/2024 noch nicht genutzt worden sein, da diese nur einmal beschafft werden kann


Was gefördert wird: 
Digitalbonus PLUS: 50%-Förderung; einmalig max. EUR 30.000,--; Mindesthöhe der förderfähigen Ausgaben: EUR 4.000,--

Variante 1: Digitale Prozess-Verbesserung Neueinführung oder Erweiterung
B Plus-Förderung (Innovation) bis € 30.000,--
Variante 2: IT-Security Neueinführung oder Erweiterung
B Plus-Förderung (Innovation) bis € 30.000,--
Künstliche Intelligenz (KI) & intelligente Datenanalyse
▸ z.B. zur Optimierung von Abläufen oder Geschäftsentscheidungen
KI-gestütztes Security-Monitoring / Anomalieerkennung
Intelligente Robotik
▸ für automatisierte Prozesse in Produktion, Logistik oder Dienstleistung
Weiterentwicklung eines SIEM‑Systems
Moderne Simulationen & digitale Zwillinge
▸ etwa für prototypisches Testen, Produktionsplanung oder virtuelle Modellierung
Zero‑Trust‑Architektur
Zusätzlich kann gefördert werden, wenn durch das Projekt
ein neues Geschäftsmodell digital abgebildet wird,
ein deutlich höherer Digitalisierungsgrad erreicht wird,
messbare Effizienzsteigerungen erzielt werden,
sowie wenn Neuland betreten wird – neue Märkte, Funktionen, Branchenanwendungen
Threat Intelligence & Automation
Secure DevOps
Digitaler Zwilling für Security‑Simulation
Post-Quantum-Kryptographie-Tests
Wartung und Lizenzen; auch Cloud; für max. 18 MonateWartung und Lizenzen; auch Cloud; für max. 18 Monate

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Voraussetzung: KMU mit Sitz in Bayern; kleine Unternehmen: < 50 MA u. 10 Mio. Umsatz od. Bilanz-Summe


Ablauf: Beschafft das erfahrene Studio 9-Fördermittel-Team gerne für Sie


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Erfolgreich beschafft für nachfolgende Projekte

ThemaBrancheInvestitionFörderquoteHöhe des Zuschusses
BI-Dashboard, CRM und KI-
Tools
Autohaus€ 100.000,--50%€ 30.000,--
Wesentliche Prozess-
Optimierungen
Händler€ 100.000,--50%€ 30.000,--
App Cockpit-ChecklistenSoftware€ 100.000,--50%€ 30.000,--
Virtueller Messestand mit VRWerbung€ 100.000,--50%€ 30.000,--
VR-LösungBrandschutz€ 60.000,--50%€ 30.000,--
ERP und neue ProzesseMaschinenbau€ 100.000,--50%€ 30.000,--
Automatisierung und RobotikMetall€ 80.000,--50%€ 30.000,--

Digitalbonus Bayern Plus – 26 Fragen zu KI-Förderung, Innovationsgehalt und Antragstellung

Bis zu 30.000 € Zuschuss für innovative KI-Projekte, intelligente Automatisierung, Robotik und digitale Zwillinge.

Mit dem Digitalbonus Bayern Plus unterstützt der Freistaat Bayern kleine Unternehmen bei besonders innovativen Digitalisierungsprojekten. Die Förderung beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 30.000 €.

Entscheidend ist der besondere Innovationsgehalt des Vorhabens. Eine gewöhnliche Softwareeinführung genügt dafür in der Regel nicht.

Als Fördermittelberater von Budget-Verdoppler unterstützen wir Unternehmen bei der Beurteilung des Innovationsgehalts, der Erstellung einer überzeugenden Projektbeschreibung und der Beantragung des Zuschusses.

Häufig gestellte Fragen zum Digitalbonus Bayern Plus

Was ist der Digitalbonus Bayern Plus?

Der Digitalbonus Bayern Plus ist eine Zuschussförderung des Freistaats Bayern für besonders innovative Digitalisierungsmaßnahmen kleiner gewerblicher Unternehmen.

Im Mittelpunkt stehen Projekte, die beispielsweise Künstliche Intelligenz, intelligente Datenanalyse, intelligente Robotik, moderne Simulationstechnologien oder digitale Zwillinge einsetzen.

Anders als beim Digitalbonus Standard muss das Projekt einen besonderen Innovationsgehalt aufweisen, der im Antrag nachvollziehbar begründet wird.

Wie hoch ist die Förderung beim Digitalbonus Bayern Plus 2026?

Der Digitalbonus Bayern Plus fördert bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 30.000 €.

Beispielrechnungen:

Förderfähige InvestitionMöglicher Zuschuss
20.000 €10.000 €
30.000 €15.000 €
40.000 €20.000 €
50.000 €25.000 €
60.000 €30.000 €
100.000 €30.000 €

Die maximale Förderung wird bei einer Förderquote von 50 % bereits ab 60.000 € förderfähigen Ausgaben erreicht.

Was bedeutet „besonderer Innovationsgehalt“ beim Digitalbonus Plus?

Der besondere Innovationsgehalt ist die wichtigste Voraussetzung für den Digitalbonus Bayern Plus.

Das Unternehmen muss erläutern, warum die geplante Lösung über eine übliche Digitalisierung hinausgeht.

Wichtige Argumente können sein:

  • Eine neuartige technische Lösung oder Kombination von Technologien
  • Intelligente, datenbasierte Entscheidungen und Automatisierung
  • Neue digitale Funktionen oder Geschäftsprozesse
  • Deutliche technische Fortschritte gegenüber bestehenden Lösungen
  • Ein besonderer Neuheitsgrad im Unternehmen oder in der Branche
  • Neue Einsatzmöglichkeiten durch KI, Robotik oder Simulation

Entscheidend ist eine nachvollziehbare technische Begründung. Eine hohe Investitionssumme oder ein großer wirtschaftlicher Nutzen allein reichen nicht aus.

Wie muss der Innovationsgehalt im Förderantrag beschrieben werden?

Für den Digitalbonus Plus sollte die Projektbeschreibung insbesondere fünf Fragen beantworten:

  1. Ausgangssituation: Wie funktioniert der bisherige Prozess und welche technischen Grenzen bestehen?
  2. Neue Lösung: Welche Technologien und Funktionen werden eingeführt oder entwickelt?
  3. Neuheitsgrad: Was unterscheidet die geplante Lösung von bisherigen oder marktüblichen Verfahren?
  4. Technische Besonderheit: Warum ist die Lösung mehr als eine gewöhnliche Softwareeinführung?
  5. Betrieblicher Nutzen: Welche messbaren Verbesserungen sollen erreicht werden?

Besonders hilfreich sind konkrete technische Merkmale, Prozessvergleiche, Systemarchitekturen und nachvollziehbare Leistungsziele.

Unsere Fördermittelberater unterstützen Dich dabei, den besonderen Innovationsgehalt Deines Projekts verständlich und antragsgerecht herauszuarbeiten.

Wird die Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI) mit dem Digitalbonus Plus gefördert?

Ja. Künstliche Intelligenz und intelligente Datenanalyse zählen ausdrücklich zu den möglichen Schwerpunkten des Digitalbonus Plus.

Beispiele für prüfenswerte KI-Projekte sind:

  • KI-basierte Analyse komplexer Unternehmensdaten
  • Intelligente Automatisierung mehrstufiger Geschäftsprozesse
  • KI-gestützte Qualitätskontrolle
  • Automatische Erkennung und Klassifizierung von Dokumenten
  • Intelligente Prognosen für Produktion, Lager oder Nachfrage
  • KI-basierte Entscheidungsunterstützung

Wichtig: Nicht jede KI-Anwendung ist automatisch besonders innovativ. Die konkrete technische Umsetzung und ihr Neuheitsgrad sind ausschlaggebend.

Ist die Einführung von ChatGPT oder Microsoft Copilot mit dem Digitalbonus Plus förderfähig?

Die reine Einführung von ChatGPT, Microsoft Copilot oder einer vergleichbaren Standard-KI-Anwendung begründet normalerweise keinen ausreichenden besonderen Innovationsgehalt.

Anders kann es aussehen, wenn eine KI-Lösung technisch anspruchsvoll in betriebliche Systeme integriert wird und dadurch neuartige, intelligente Prozesse entstehen.

Beispielsweise kann die Kombination aus KI, ERP-Daten, automatisierter Entscheidungslogik und eigenständiger Prozesssteuerung prüfenswert sein.

Ob der Digitalbonus Plus infrage kommt, hängt von der konkreten technischen Innovation ab.

Kann ein KI-Agent oder KI-Telefonassistent über den Digitalbonus Plus gefördert werden?

Ein KI-Agent oder KI-Telefonassistent kann grundsätzlich Gegenstand eines Digitalisierungsprojekts sein.

Ein besonderer Innovationsgehalt könnte beispielsweise vorliegen, wenn ein KI-System:

  • komplexe Kundenanfragen eigenständig interpretiert,
  • auf mehrere betriebliche Datenquellen zugreift,
  • intelligente Entscheidungen anhand aktueller Geschäftsdaten trifft,
  • Buchungen oder Geschäftsprozesse systemübergreifend ausführt,
  • und technisch deutlich über marktübliche Standardlösungen hinausgeht.

Ein gewöhnlicher KI-Telefonassistent mit Standardfunktionen erfüllt die Plus-Anforderungen dagegen nicht automatisch.

Ist ein KI-gestütztes Dokumentenmanagementsystem (DMS) förderfähig?

Ja, ein KI-gestütztes DMS kann für den Digitalbonus Plus infrage kommen, wenn besondere technische Innovationen umgesetzt werden.

Dazu können beispielsweise die intelligente Interpretation unstrukturierter Dokumente, die automatische Zuordnung komplexer Geschäftsvorfälle oder neuartige KI-basierte Freigabeprozesse gehören.

Die gewöhnliche Einführung eines DMS mit marktüblichen Funktionen wird dagegen typischerweise dem Digitalbonus Standard zugeordnet.

Kann ein ERP-System mit KI-Funktionen über den Digitalbonus Plus gefördert werden?

Ja, sofern das ERP-Projekt einen besonderen Innovationsgehalt aufweist.

Beispielsweise können innovative KI-Funktionen zur vorausschauenden Produktionsplanung, intelligenten Materialdisposition oder dynamischen Optimierung komplexer Abläufe relevant sein.

Die normale Einführung, Migration oder Erweiterung eines ERP-Systems reicht für den Digitalbonus Plus in der Regel nicht aus.

Entscheidend ist nicht der Name der Software, sondern die besondere technische Innovation des Gesamtprojekts.

Sind Business Intelligence (BI) und intelligente Datenanalysen förderfähig?

Ja. Intelligente Datenanalyse gehört ausdrücklich zu den möglichen Förderschwerpunkten.

Ein Projekt kann beispielsweise neuartige Verfahren zur Analyse großer oder heterogener Datenbestände, intelligente Prognosemodelle oder automatisierte Handlungsempfehlungen beinhalten.

Ein gewöhnliches BI-Dashboard mit Standardberichten erfüllt dagegen nicht automatisch die Voraussetzungen des Digitalbonus Plus.

Wird intelligente Robotik über den Digitalbonus Plus gefördert?

Ja. Intelligente Robotik zählt ausdrücklich zu den möglichen Innovationsschwerpunkten.

Denkbare Projekte sind beispielsweise Roboterlösungen mit intelligenter Objekterkennung, adaptiver Bewegungssteuerung oder neuartigen automatisierten Produktionsabläufen.

Auch Roboter-Hardware kann unter den Voraussetzungen der Förderrichtlinie förderfähig sein.

Eine gewöhnliche Maschine oder einfache Automatisierung ohne besonderen Innovationsgehalt genügt hingegen nicht.

Sind digitale Zwillinge, Virtual Reality (VR) und Augmented Reality (AR) förderfähig?

Ja. Moderne Simulationsmethoden und digitale Zwillinge zählen zu den ausdrücklich genannten Innovationsbereichen.

Mögliche Anwendungen sind:

  • Digitale Zwillinge von Maschinen und Produktionsanlagen
  • Intelligente Simulation komplexer Fertigungsprozesse
  • Virtuelle Erprobung neuer technischer Abläufe
  • Innovative VR- oder AR-Anwendungen für betriebliche Prozesse
  • Echtzeitbasierte Simulationen zur Prozessoptimierung

Die bloße Nutzung einer üblichen VR-Präsentation oder einer Standardvisualisierung reicht für den Digitalbonus Plus nicht automatisch aus.

Können innovative IT-Sicherheitsprojekte den Digitalbonus Plus erhalten?

Ja. Der Digitalbonus Plus kann auch im Förderbereich IT-Sicherheit eingesetzt werden.

Prüfenswert sind beispielsweise besonders innovative Sicherheitsarchitekturen, KI-gestützte Anomalieerkennung oder intelligente Verfahren zur automatisierten Reaktion auf Cyberangriffe.

Eine gewöhnliche Firewall, Backup-Lösung oder Standard-Sicherheitssoftware gehört dagegen typischerweise zum Digitalbonus Standard.

Auch bei IT-Sicherheitsprojekten muss der besondere Innovationsgehalt überzeugend nachgewiesen werden.

Welche Unternehmen können den Digitalbonus Bayern Plus beantragen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern.

Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  • Weniger als 50 Mitarbeitende
  • Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro
  • Gewerbliche Tätigkeit
  • Durchführung und Nutzung der geförderten Maßnahme in einer bayerischen Betriebsstätte
  • Noch nicht begonnenes Förderprojekt
  • Nachweis eines besonderen Innovationsgehalts

Zusätzlich gelten die branchenspezifischen Ausschlüsse und weiteren Anforderungen der Förderrichtlinie.

Können Start-ups den Digitalbonus Bayern Plus beantragen?

Ja, auch junge gewerbliche Unternehmen können grundsätzlich antragsberechtigt sein.

Eine bestimmte mehrjährige Unternehmenshistorie ist nicht die zentrale Voraussetzung des Programms.

Entscheidend sind unter anderem die tatsächliche Unternehmenseigenschaft, die Betriebsstätte in Bayern, die Förderfähigkeit der Tätigkeit und das geplante Innovationsprojekt.

Gerade für junge Unternehmen mit innovativen KI- oder Automatisierungsvorhaben kann eine Prüfung sinnvoll sein.

Können Einzelunternehmen den Digitalbonus Plus erhalten?

Ja. Gewerbliche Einzelunternehmen können grundsätzlich förderfähig sein, sofern sie alle Programmbedingungen erfüllen.

Die Rechtsform allein entscheidet nicht über die Förderfähigkeit.

Bestimmte Tätigkeiten, insbesondere freie Berufe, sind jedoch ausgeschlossen.

Was ist der Unterschied zwischen Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus?

MerkmalDigitalbonus StandardDigitalbonus Plus
Maximaler Zuschuss7.500 €30.000 €
FörderquoteBis 50 %Bis 50 %
Besonderer Innovationsgehalt erforderlichNeinJa
Typische ProjekteERP, CRM, DMS, IT-SicherheitInnovative KI, Robotik, intelligente Datenanalyse, digitale Zwillinge
Maximale NutzungEinmal je Förderbereich, soweit zulässigInsgesamt einmal während der Programmlaufzeit

Für ein Projekt mit weniger als 15.000 € förderfähigen Ausgaben kann der Standard auch bei innovativen Maßnahmen sinnvoll sein, weil sich bei 50 % Förderquote kein finanzieller Vorteil durch Plus ergibt.

Kann ich Digitalbonus Standard und Plus kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme oder denselben Förderbereich.

Während der Programmlaufzeit vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2027 ist grundsätzlich je ein Antrag für Digitalisierung und IT-Sicherheit möglich.

Der Digitalbonus Plus kann insgesamt nur einmal genutzt werden. Im anderen Förderbereich kann gegebenenfalls noch ein Digitalbonus Standard beantragt werden.

Kann ich den Digitalbonus Plus beantragen, wenn ich früher schon den Digitalbonus erhalten habe?

Das hängt davon ab, wann und für welchen Förderbereich die frühere Förderung beantragt wurde.

Förderungen nach der früheren Richtlinie vor dem 1. Juli 2024 werden bei der aktuellen Antragsbegrenzung nicht angerechnet.

Bei Anträgen seit dem 1. Juli 2024 ist zu prüfen, welcher Förderbereich bereits genutzt wurde und ob der Digitalbonus Plus noch zur Verfügung steht.

Darf ich mein KI- oder Innovationsprojekt bereits vor dem Antrag beginnen?

Nein. Das Projekt darf vor der zulässigen Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.

Bereits eine rechtsverbindliche Bestellung oder die Beauftragung eines Dienstleisters kann als förderschädlicher Projektbeginn gelten.

Nach Eingang der offiziellen Antragseingangsbestätigung kann grundsätzlich auf eigenes finanzielles Risiko begonnen werden, ohne den Förderbescheid abwarten zu müssen.

Bis zur Bewilligung besteht allerdings kein Anspruch auf den Zuschuss.

Muss ich den Digitalbonus Plus vorab mit der Bezirksregierung abstimmen?

Die offizielle Förderstelle empfiehlt ausdrücklich, vor einem Digitalbonus-Plus-Antrag Kontakt mit der zuständigen Bezirksregierung aufzunehmen.

Dabei kann insbesondere geklärt werden, wie der besondere Innovationsgehalt des Vorhabens einzuschätzen und zu beschreiben ist.

Eine solche Vorabstimmung ersetzt weder die formelle Antragstellung noch eine Förderbewilligung.

Welche Unterlagen werden für einen Digitalbonus-Plus-Antrag benötigt?

Typischerweise werden folgende Informationen benötigt:

  • Unternehmensdaten und Angaben zur Betriebsstätte
  • Beschreibung des geplanten Innovationsprojekts
  • Darstellung des technischen Neuheitsgrads
  • Abgrenzung zu bisherigen oder marktüblichen Lösungen
  • Beschreibung der technischen Umsetzung
  • Angebote und Kostenaufstellung
  • Angaben zu anderen Förderungen und Beihilfen
  • ELSTER-Unternehmenskonto für die digitale Antragstellung

Besonders wichtig ist die nachvollziehbare Beschreibung des besonderen Innovationsgehalts.

Kann ich den Digitalbonus-Plus-Antrag selbst stellen oder einen Fördermittelberater beauftragen?

Du kannst den Antrag selbst über das offizielle Förderportal stellen oder einen spezialisierten Fördermittelberater mit der Vorbereitung und Begleitung beauftragen.

Gerade beim Digitalbonus Plus ist die Beschreibung der technischen Innovation anspruchsvoller als bei einem gewöhnlichen Digitalisierungsprojekt.

Das Team von Budget-Verdoppler / Studio 9 GmbH unterstützt Dich bei der Förderfähigkeitsprüfung, der Sichtung Deiner Angebote, der Ausarbeitung der Projektbeschreibung und der Antragserstellung.

Digitalbonus-Plus-Antragserstellung jetzt online bestellen

Was kostet die professionelle Erstellung eines Digitalbonus-Plus-Antrags?

Die Antragserstellung durch Budget-Verdoppler / Studio 9 GmbH kann direkt im Fördergeld-Online-Shop beauftragt werden.

Der angebotene Service umfasst insbesondere die Prüfung des Vorhabens, die Vorbereitung der Antragsunterlagen, die Abstimmung des Förderantrags sowie die Begleitung der Antragseinreichung entsprechend der Leistungsbeschreibung.

Der derzeit im Shop ausgewiesene Preis beträgt 2.490 €.

Zusätzliche Leistungen, insbesondere die spätere Erstellung des Verwendungsnachweises, werden nach der jeweiligen Vereinbarung gesondert berechnet.

Jetzt Antragserstellung für den Digitalbonus Bayern Plus bestellen

Wie kann ich meine Chancen auf den Digitalbonus Bayern Plus verbessern?

Besonders wichtig sind eine frühzeitige Projektprüfung, eine nachvollziehbare technische Beschreibung und eine überzeugende Abgrenzung gegenüber Standardlösungen.

Wir empfehlen, vor der Antragstellung insbesondere diese Punkte zu klären:

  • Ist das Projekt tatsächlich besonders innovativ?
  • Welche technischen Funktionen sind neu oder ungewöhnlich?
  • Welche bestehenden Lösungen werden deutlich übertroffen?
  • Welche Kosten sind tatsächlich förderfähig?
  • Ist das Projekt noch nicht begonnen?
  • Ist die Plus-Variante gegenüber dem Standard sinnvoll?

Eine professionelle Antragserstellung kann helfen, typische Fehler zu vermeiden. Sie garantiert jedoch keine Förderbewilligung.

Wo kann ich die Erstellung meines Digitalbonus-Bayern-Plus-Antrags bestellen?

Die professionelle Antragserstellung kannst Du direkt im Online-Shop von Budget-Verdoppler beauftragen.

Unser Fördermittel-Team begleitet Dich bei der Prüfung des Vorhabens, der Formulierung des Innovationsgehalts und der Vorbereitung des Förderantrags.

Digitalbonus Bayern Plus: Bis zu 30.000 € Zuschuss für Dein Innovationsprojekt sichern.

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Du bist noch unsicher, ob Dein Projekt den besonderen Innovationsgehalt erfüllt? Dann nutze zunächst unseren kostenlosen Fördergeld-Check.


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Ihr Ansprechpartner für die Förderung

Christian Hinreiner
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Fördermittelberater und Geschäftsführer

Tel.: 089 / 21 02 93 - 20

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