Die Fortbildung bestehender Mitarbeiter und die Einstellung neuer Mitarbeiter wird momentan massiv staatlich bezuschusst (bis zu 100% der Fortbildungs- und 75% der Gehalts-Kosten für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern). Ermöglicht wird das durch das Qualifizierungs-Chancen-Gesetz (QCG). Dieses fördert die Mitarbeiter-Fortbildung inkl. Gehalts-Erstattung während der Fortbildung.
- Fortbildung als Alternative zur Kurzarbeit oder Entlassung
- Fortbildung für günstige Neueinstellungen
- Gehalts-Kosten um bis zu 75% senken
Z.B. wenn die Interessenten eine Fortbildung „Qualifizierung zum Digitalisierungs- und Kommunikations-Experten“ machen.
Voraussetzungen:
- Der zu schulende Mitarbeiter muss sozialversicherungspflichtig angestellt sein oder werden
- Die Fortbildung muss insgesamt mindestens 15 Tage ausmachen
- Die letzte abgeschlossene Ausbildung (z.B. Lehre) muß länger als 2 Jahre her sein
- Die anbietende Akademie muss staatlich anerkannter Bildungsträger sein (AZAV-akkreditiert)
Wir empfehlen nachfolgende Fortbildungen, da wir gute Feedbacks von den Teilnehmern haben: