
Wir haben gute Erfahrung, dass Anbieter und späterer Leistungserbringer unterschiedlich sein können. Also kein Problem.
Die Förderstelle passt mit Startzusage den Bewilligungszeitraum an. Es dürfen ab Startzusage die Leistung erbracht und abgerechnet werden. Auch wenn noch keine Förderzusage vorliegt.
Das ist ein guter Vorschlag, da der Digitalbonus Bayern eine Beratungs- und Umsetzungsförderung ist und der Aufwand für die Umsetzung genau zu benennen sind.
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