Die Fortbildung bestehender Mitarbeiter und die Einstellung neuer Mitarbeiter wird momentan massiv staatlich bezuschusst (bis zu 100% der Fortbildungs- und 75% der Gehalts-Kosten für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern). Ermöglicht wird das durch das Qualifizierungs-Chancen-Gesetz (QCG). Dieses fördert die Mitarbeiter-Fortbildung inkl. Gehalts-Erstattung während der Fortbildung.
- Fortbildung als Alternative zu Freistellung oder Kurzarbeit
- Fortbildung für günstige Neueinstellungen
- Gehalts-Kosten um bis zu 75% senken
Z.B. wenn die Interessenten eine Fortbildung „Qualifizierung zum Digitalisierungs- und Kommunikations-Experten“ machen.
Voraussetzungen:
- Der zu schulende Mitarbeiter muss sozialversicherungspflichtig angestellt sein oder werden
- Die Fortbildung muss insgesamt mindestens 16 Tage ausmachen
- Die letzte Fortbildung oder Ausbildung muß länger als 2 Jahre her sein
- Die anbietende Akademie muß staatlich anerkannter Bildungsträger sein (AZAV-akkreditiert)
Bei nachfolgenden extra zu diesem Thema von uns angelegten Seiten mehr Infos
Am besten schauen Sie sich als ersten Schritt die Webinar-Aufzeichnung und die Infos bei nachfolgenden Links an.
Informationen für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern
Informationen für Unternehmen mit 50 bis 500 Mitarbeitern
Für Konzerne mit mehr als 500 Mitarbeitern: bitte uns ansprechen, 25%-Förderung ist möglich
Weitere Bildungsanbieter für Fortbildungen, die staatlich anerkannt sind, finden Sie bei https://web.arbeitsagentur.de/weiterbildungssuche/
Wichtig: Auf der Such-Ergebnisseite dann den „Schalter“ „nur Angebote mit Bildungsgutschein anzeigen lassen“ anschalten. Das sind dann die staatlich geförderten Fortbildungs-Angebote.
Weitere Infos und die nächsten Schritte erfahren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch mit mir.